Der Vorstand informiert...
Liebe Mitglieder und Gäste des MYCO,
so richtig mag der Sommer in diesem Jahr nicht in die Gänge kommen, und wir müssen auf das klassische Motorboot-Wetter mit Sonne, wenig Wind und angenehmen Wassertemperaturen leider immer noch warten.
Frei nach John Ruskin möchten wir Ihnen folgende Gedanken zum Wetter mit auf den Weg geben: "Sonnenschein ist köstlich, Regen erfrischend, Wind fordert heraus […] – im Grunde gibt es kein schlechtes Wetter, sondern nur verschiedene Arten von gutem Wetter“.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin ein schöne Bootssaison.
Es freut uns, dass Sie sich für unseren MYCO interessieren und als Gast in unseren Hafen kommen. Auf unserer Website stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu unserem Yachtclub und unserer Hafenanlage bereit. Sollte dennoch eine Frage offen bleiben, so steht Ihnen unser Hafenmeister Herbrecht Beil, unsere Vorstände und auch alle Mitglieder für Fragen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unserem Hafen.
Herzliche Grüße
Ihr Vorstand
MYCO-SKIPPER UND WASSERSPORTLER IM BLICK DER ÖFFENTLICHKEIT – APPELL
Liebe Bodensee-Skipper und Feriengäste!
Aus unserer Sicht ist es ein außergewöhnlicher Glücksfall, dass wir auf dem Bodensee mit großen Freiheiten und mit Motorbooten bis hin zu seegehenden Yachten umherfahren dürfen. Gleiches gibt es auf keinem anderen deutschen Voralpensee. Wir alle wünschen uns, dass diese Freiheiten so bleiben und dies liegt im Wesentlichen an uns!
In den Sommermonaten sind viele Wassersportler auf den See unterwegs und es herrscht reger Verkehr. Vor allem an den beliebten Ankerplätzen geht es oft hoch her. Letztendlich will jeder seinen Freizeit genießen. Damit das auch so bleibt und keine Beschwerden aufkommen, sind von allen Wassersportlern die Regeln der guten Seemannschaft und die Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) einzuhalten.
Zusammen mit dem IBMV appelliert der MYCO an alle Wassersportler, ob Motorbootskipper oder Segler, Paddler, Kanute oder Stand-Up-Paddler und Schwimmer: bitte halten Sie sich an die BSO und die Regeln der guten Seemannschaft.
Wir bitten Sie eindringlich, Ihr eigenes Verhalten immer wieder zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Tragen Sie Ihren Beitrag dazu bei, das Ansehen der MYCO-Skipper und darüber hinaus der Gesamtheit der Motorbootfahrer in der Öffentlichkeit positiv zu verankern.
Wir setzen auf Ihre Einsicht und hoffen auf Ihr Verständnis.
Ihr MYCO Vorstand
Das Befahren der 300 Meter Uferzone ist verboten, d.h. bei Parallelfahrten zum Ufer ist ein Abstand von mindestens 300 Meter einzuhalten. Dies gilt auch für Segler unter Maschine.
Die Einfahrt in Häfen oder Ankerbuchten hat im rechten Winkel und mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h zu erfolgen.
Die Abstände zu Naturschutzgebieten sind großzügig einzuhalten.
Verhalten Sie sich in Ankerbuchten ruhig und vermeiden Sie unnötigen Lärm und laute Musik.
Drohnen haben in Ankerbuchten nichts zu suchen. Achten Sie die Privatsphäre!
Beim Vorbeifahren an anderen Booten sollte ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden. Bei Fischern mit weißer Flagge sind dies 200 Meter.
Bei regem Bootsverkehr sollte die Gleitfahrt vermieden werden. So ist z.B. im Seerhein aufgrund der engen Fahrrinne und dem regen Schiffsverkehr eine maximale Geschwindigkeit von 10 Km/h pro Stunde vorgeschrieben, um Sog- und Wellenschlag zu vermeiden.
Bitte vermeiden Sie am Untersee (insbesondere Gnadensee und Markelfinger Winkel) Sog- und Wellenschlag und passen Ihre Geschwindigkeit an die Gegebenheiten des Gewässers an. Aufgrund der Enge ist hier eine maximale Geschwindigkeit von maximal 10 km/h angebracht, denn der Wellenschlag läuft hier direkt in die offenen Häfen und kann dort liegende Boote schwer beschädigen.
Ein SUP muss am Bodensee mit Name und Adresse des Eigners versehen sein. Außerhalb der 300 m Zone ist eine Schwimmweste zu tragen. Und verantwortungsvolle SUP’ler halten sich von Naturschutzgebieten und gesperrten Bereichen fern.
Beobachten Sie das Wetter und nehmen Sie rechtzeitig Kurs auf den nächsten Hafen, sobald die Wetterlage unsicher wird.
SICHERHEIT AUF DEM WASSER
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf eine nützliche Broschüre des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) hinweisen, die wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler/innen zusammenfasst.
Wassersport ist attraktiv und findet immer mehr begeisterte Anhänger. Unser Bodensee ist ein großartiges Revier und wird sowohl von der gewerblichen Schifffahrt wie auch vielen Freunden des Wassersports genutzt und bietet vielfältige Freizeitaktivitäten. Aus unserer Sicht muss Wassersport sicher, fair und umweltfreundlich sein.
Eine adäquate Bootsausrüstung sowie ausreichende Kenntnisse zu deren Handhabung, Kenntnisse zu den einschlägigen Verkehrsvorschriften und dem Fahrgebiet sollten für uns alle selbstverständlich sein.
Die gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar. Auch auf dem Wasser sollte es selbstverständlich sein, dass sich jeder/jede so verhält, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Die Informationsbroschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ wurde inhaltlich überarbeitet. Sie bietet eine sehr umfangreiche Zusammenfassung von Tipps zum Boot, der Ausrüstung, zur guten Seemannschaft, Verkehrsregeln auf dem Wasser (z.B. Fahrregeln, Durchfahren von Brücken, ruhender Verkehr, Lichterführung u.v.m.) und zum Naturschutz. Die Veröffentlichung erfolgte Dezember 2020 zum Download, eine gedruckte Version soll zeitnah erscheinen.
Bitte beachten Sie diesen Auszug unserer Hafenordnung, die komplette Fassung gibt es hier zum anschauen, oder zum ausdrucken daheim...
1. In der Hafenanlage des MYCO besteht das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Jeder hat sich so zu verhalten, dass die Belange Anderer nicht beeinträchtigt werden. Ordentliche Seemannschaft einschließlich der Flaggenführung ist selbstverständlich.
5. Müll ist ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
7. Die mit Transpondern zugänglichen Clubeinrichtungen müssen nach dem Betreten oder Verlassen wieder verschlossen werden.
9. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. TV und Radio sind in Zimmerlautstärke zu betreiben. Offenes Feuer und damit auch Grillen ist auf den Stegen untersagt.
12. Das Befahren des Uferweges mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung ist verboten.
Wichtige Information für Anträge zur Mitgliederversammlung
Liebe Clubfreunde!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Anträge von Mitgliedern an die Mitglieder-versammlung in der Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgeführt sein müssen.
Um dieser Vorgabe gerecht zu werden müssen Anträge an die Mitglieder-versammlung künftig bis spätestens 31.Januar des Jahres der ordentlichen Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle des MYCO eingegangen sein.
Kressbronn, 30.04.2015
Der Vorstand